Patienteninformation
Schritte zur Therapie
- Kontakt mit der Logopädin aufnehmen
- fachärztliche Verordnung
- chefärztliche Bewilligung durch Krankenkasse
- Terminvereinbarung mit Logopädin
- Diagnostik / Beratung / Therapie
- teilweise Kostenrückerstattung (40-60 %) durch Einreichen der Honorarnote bei der zuständigen Krankenkasse
Eine logopädische Behandlung muss durch einen Facharzt (Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Kieferorthopädie, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Neurologie oder Pädiatrie/Kinderheilkunde) verordnet werden.
Die Zuweisung erfolgt mittels Verordnungsschein auf dem folgende Informationen angeführt sein sollen:
- Ihre persönlichen Daten
- die Diagnose
- die Zuweisung zur logopädischen Therapie
- die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten (z.B.: 10 x logopädische Therapie à 60 min T3)
- der Name der Therapeutin: "Logopädin Claudia Kölbl-Hartmann"
Diesen Verordnungsschein müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen (Voraussetzung für die teilweise Kostenrückerstattung durch Ihre Sozialversicherungsanstalt).
In unserer wahllogopädischen Praxis erfolgt die Bezahlung bar direkt nach jeder Therapieeinheit. Nach der 10. Einheit erhalten Sie eine Honorarnote von uns, die Sie dann gemeinsam mit dem Verordnungsschein und der Bewilligung bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen und somit einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen. Über die genauen Tarife der Kostenrückerstattung informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Krankenkasse.
Wenn Sie zusätzlich privat versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten bei Ihrer privaten Zusatzversicherung einzureichen.
Selbstverständlich können Sie bei uns logopädische Behandlungen auch als Privatpatient in Anspruch nehmen. Dazu benötigen Sie nur eine Verordnung - eine Bewilligung der Krankenkasse ist nicht erforderlich.
Kosten
Die Tarife richten sich nach der Empfehlung des Berufsverbandes für Logopädie („logopädieaustria“) und nach der Dauer der jeweiligen Therapieeinheit, die je nach Störungsbild unterschiedlich sein kann.
Absagemodalität
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte so früh wie möglich ab. Bei zu kurzfristiger Absage (unter 24 Stunden) oder bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Therapie werden Ihnen die Kosten dafür privat in Rechnung gestellt. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse keinen Kostenersatz. Bitte beachten Sie auch, dass Sie pünktlich zur Therapie erscheinen, da fehlende Zeit nicht nachgeholt werden kann.
Des Weiteren bitten wir um das Mitbringen aller relevanten Unterlagen beim ersten Termin (z.B. Befunde), da eine fachgerechte Behandlung eine ausführliche Begutachtung erfordert.